Kostenübernahme
Wichtige Information
Für Ergotherapie bedarf es einer ärztlichen Verordnung. Die ergotherapeutische Behandlung wird von der gesetzlichen Grundversorgung der Krankenkassen übernommen.
Im Krankheitsfall | Bei Unfall | |||||||||||||
Kostenübernahme der Leistungen der Ergotherapie | ist durch die Grundversicherung der Krankenversicherung abgedeckt. Notwendig: eine ärztliche Verordnung | wird durch die jeweilig zuständige Unfallversicherung oder Kranken- bzw. Unfallkasse übernommen. Notwendig: eine ärztliche Verordnung | ||||||||||||
Tatsächliche Kosten seitens des Patienten | Jahresfranchise, 10% Selbstbehalt | Keine zusätzlichen Kosten | ||||||||||||
Recht der Versicherungen | Überprüfung der Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit der ergotherapeutischen Behandlung | Überprüfung der Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit der ergotherapeutischen Behandlung | ||||||||||||
Abgerechnet wird | Pro angefangene Viertelstunde | Pro angefangene fünf Minuten | ||||||||||||
Tarifbeispiel | z.B. Patient mit Problemen beim Hantieren mit Kochlöffel oder Stift (z.B. nach Schlaganfall)
| z.B. Patientin mit Radiusfraktur (nach Sturz auf der Kellertreppe)
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