Kostenübernahme

Wichtige Information

Für Ergotherapie bedarf es einer ärztlichen Verordnung. Die ergotherapeutische Behandlung wird von der gesetzlichen Grundversorgung der Krankenkassen übernommen.

Im Krankheitsfall

Bei Unfall

Kostenübernahme der Leistungen der Ergotherapie

ist durch die Grundversicherung der Krankenversicherung abgedeckt.

Notwendig: eine ärztliche Verordnung

wird durch die jeweilig zuständige Unfallversicherung oder Kranken- bzw. Unfallkasse übernommen.

Notwendig: eine ärztliche Verordnung

Tatsächliche Kosten seitens des Patienten

Jahresfranchise, 10% Selbstbehalt

Keine zusätzlichen Kosten

Recht der Versicherungen

Überprüfung der Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit der ergotherapeutischen Behandlung

Überprüfung der Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit der ergotherapeutischen Behandlung

Abgerechnet wird

Pro angefangene Viertelstunde

Pro angefangene fünf Minuten

Tarifbeispiel

z.B. Patient mit Problemen beim Hantieren mit Kochlöffel oder Stift (z.B. nach Schlaganfall)

 

50 min Behandlung:

CHF 105.60

15 min Vorbereitung:

CHF   19.80

Gesamt

CHF 125.40

z.B. Patientin mit Radiusfraktur (nach Sturz auf der Kellertreppe)

 

30 min Behandlung:

CHF 41.60

10 min Vorbereitung:

CHF 16.64

Gesamt

CHF 68.24